Elektrotechnik

E-Check und DGUV V3 in Wietmarschen, Lingen und Nordhorn

Betriebe müssen ihre elektrischen Anlagen regelmäßig prüfen lassen. So steht es in § 5 der DGUV Vorschrift 3.[1] Geprüft wird vor der ersten Inbetriebnahme, nach Änderungen und in festen Abständen. Wir übernehmen die Prüfung und schreiben ein Protokoll.

Stand der Rechts- und Normenquellen: 29.09.2026. Zitiert werden nur Gesetzes-, Normen- und Regelwerkseiten (Ausnahmen sind auf der Seite gekennzeichnet). Die Fundstellen stehen am Ende.

Erstprüfung
Vor der ersten Inbetriebnahme und nach Änderung oder Instandsetzung, durch eine Elektrofachkraft oder unter deren Leitung und Aufsicht.[1]
Wiederholungsprüfung
In bestimmten Zeitabständen. Die Fristen sind so zu bemessen, dass Mängel rechtzeitig festgestellt werden.[1]
Richtwert für Anlagen
Die Durchführungsanweisungen nennen für ortsfeste elektrische Anlagen und Betriebsmittel in Tabelle 1A vier Jahre.[1]
Nachweis
Auf Verlangen der Berufsgenossenschaft ist ein Prüfbuch zu führen.[1]
Inhalt dieser Seite
  1. Was die Vorschrift verlangt
  2. Prüffristen
  3. Privathaus und Vermietung
  4. Normen und Ablauf
  5. Häufige Fragen
  6. Quellen

Was die Vorschrift verlangt

§ 5 Abs. 1 der Unfallverhütungsvorschrift „Elektrische Anlagen und Betriebsmittel“ verlangt zwei Prüfungen. Die erste kommt vor der Inbetriebnahme oder nach einer Änderung oder Instandsetzung. Die zweite folgt in bestimmten Zeitabständen. Beide Prüfungen führt eine Elektrofachkraft aus oder jemand unter ihrer Leitung und Aufsicht.[1]

Bei der Prüfung sind die elektrotechnischen Regeln zu beachten. Auf Verlangen der Berufsgenossenschaft ist ein Prüfbuch mit bestimmten Eintragungen zu führen. Die Prüfung vor der ersten Inbetriebnahme entfällt, wenn der Hersteller oder Errichter bestätigt, dass die Anlage den Bestimmungen der Vorschrift entspricht.[1]

Für Unternehmen im Bereich der Berufsgenossenschaften gilt die DGUV Vorschrift 3, für den öffentlichen Bereich die inhaltlich gleiche DGUV Vorschrift 4.[1]

Prüffristen

Die Vorschrift selbst nennt keine Zahl. Sie verlangt Fristen, die so bemessen sind, dass entstehende Mängel, mit denen gerechnet werden muss, rechtzeitig festgestellt werden. Konkrete Werte stehen in den Durchführungsanweisungen. Für ortsfeste elektrische Anlagen und Betriebsmittel gelten die Anforderungen an Prüffrist und Prüfer nach Tabelle 1A als erfüllt; genannt sind dort vier Jahre.[1]

Die Tabellen gehen von normaler Beanspruchung aus. Bei starker Belastung durch Staub, Feuchtigkeit oder Temperatur legt der Betreiber kürzere Fristen fest.[1] Wir schlagen sie Ihnen nach einer Begehung vor.

Privathaus und Vermietung

Die DGUV Vorschrift 3 richtet sich an den Unternehmer. Für ein selbst genutztes Wohnhaus enthält sie keine Prüfpflicht. Vermieter tragen als Anschlussnehmer die Verantwortung für die Anlage hinter der Hausanschlusssicherung, und diese Verantwortung bleibt auch bei Vermietung bestehen.[2]

Eine Prüfung lohnt sich für Eigentümer nach einem größeren Umbau, vor einer Vermietung und beim Kauf eines älteren Hauses. Auch wenn Wärmepumpe, Wallbox oder Photovoltaik dazukommen, ist sie sinnvoll.

Nach einer Elektroinstallation oder dem Einbau einer Wallbox oder Photovoltaikanlage prüfen wir die Anlage vor der Übergabe. Die Wiederholungsprüfung ergänzt die Wartung der Haustechnik.

Normen und Ablauf

Für den Betrieb elektrischer Anlagen gilt die DIN VDE 0105-100, Allgemeine Festlegungen.[3] Die Erstprüfung nach Errichtung richtet sich nach den Errichtungsnormen der DIN-VDE-Reihe. Geräte und Verlängerungsleitungen prüfen wir nach den Normen für die Prüfung elektrischer Geräte.

  1. Aufnahme der Anlage: Verteiler, Stromkreise, Schutzeinrichtungen
  2. Sichtprüfung und Messungen
  3. Prüfprotokoll mit Messwerten
  4. Mängelliste mit Empfehlung, was sofort und was bei nächster Gelegenheit zu beheben ist
  5. Nachprüfung nach der Mängelbeseitigung
  6. Festlegung des nächsten Prüftermins

Häufige Fragen

Wie oft muss geprüft werden?
Die Vorschrift verlangt Prüfungen in bestimmten Zeitabständen. Für ortsfeste Anlagen und Betriebsmittel nennt Tabelle 1A der Durchführungsanweisungen vier Jahre.[1] Bei höherer Beanspruchung legt der Betreiber kürzere Fristen fest.
Wer darf prüfen?
Eine Elektrofachkraft oder jemand unter deren Leitung und Aufsicht.[1]
Was ist ein Prüfbuch?
Ein Nachweis über durchgeführte Prüfungen mit bestimmten Eintragungen. Die Berufsgenossenschaft kann es verlangen.[1]
Gilt die DGUV V3 auch für Vermieter?
Die Vorschrift richtet sich an den Unternehmer. Als Eigentümer bleiben Sie für die Anlage verantwortlich, auch wenn Sie sie vermieten.[2]
Ist der E-Check gesetzlich vorgeschrieben?
Die Pflicht ergibt sich für Unternehmer aus der DGUV Vorschrift 3.[1] Für selbst genutzte Wohnhäuser gilt diese Vorschrift nicht. Wir prüfen auf Wunsch trotzdem und dokumentieren das Ergebnis.

Dazu passt

Quellen

Öffentliche Rechts-, Norm- und Regelwerksseiten, Stand der Prüfung: 29.09.2026. Vorschriften ändern sich. Maßgeblich ist immer die aktuelle Fassung beim Herausgeber. Diese Seite ersetzt keine Rechtsberatung.

  1. Unfallverhütungsvorschrift „Elektrische Anlagen und Betriebsmittel“ mit Durchführungsanweisungen, DGUV Vorschrift 4 (inhaltsgleich mit DGUV Vorschrift 3)Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung (DGUV), publikationen.dguv.de. Wortlaut von § 5 Abs. 1 bis 4 und der Durchführungsanweisungen.
  2. Niederspannungsanschlussverordnung (NAV), § 13 Elektrische AnlageBundesministerium der Justiz, gesetze-im-internet.de
  3. VDE FNN Hinweis: Zählerplätze in Bestandsanlagen (nennt DIN VDE 0105-100, Betrieb von elektrischen Anlagen, Teil 100)VDE FNN, vde.com
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