E-Check und DGUV V3 in Wietmarschen, Lingen und Nordhorn
Betriebe müssen ihre elektrischen Anlagen regelmäßig prüfen lassen. So steht es in § 5 der DGUV Vorschrift 3.[1] Geprüft wird vor der ersten Inbetriebnahme, nach Änderungen und in festen Abständen. Wir übernehmen die Prüfung und schreiben ein Protokoll.
Stand der Rechts- und Normenquellen: 29.09.2026. Zitiert werden nur Gesetzes-, Normen- und Regelwerkseiten (Ausnahmen sind auf der Seite gekennzeichnet). Die Fundstellen stehen am Ende.
- Erstprüfung
- Vor der ersten Inbetriebnahme und nach Änderung oder Instandsetzung, durch eine Elektrofachkraft oder unter deren Leitung und Aufsicht.[1]
- Wiederholungsprüfung
- In bestimmten Zeitabständen. Die Fristen sind so zu bemessen, dass Mängel rechtzeitig festgestellt werden.[1]
- Richtwert für Anlagen
- Die Durchführungsanweisungen nennen für ortsfeste elektrische Anlagen und Betriebsmittel in Tabelle 1A vier Jahre.[1]
- Nachweis
- Auf Verlangen der Berufsgenossenschaft ist ein Prüfbuch zu führen.[1]
Inhalt dieser Seite
Was die Vorschrift verlangt
§ 5 Abs. 1 der Unfallverhütungsvorschrift „Elektrische Anlagen und Betriebsmittel“ verlangt zwei Prüfungen. Die erste kommt vor der Inbetriebnahme oder nach einer Änderung oder Instandsetzung. Die zweite folgt in bestimmten Zeitabständen. Beide Prüfungen führt eine Elektrofachkraft aus oder jemand unter ihrer Leitung und Aufsicht.[1]
Bei der Prüfung sind die elektrotechnischen Regeln zu beachten. Auf Verlangen der Berufsgenossenschaft ist ein Prüfbuch mit bestimmten Eintragungen zu führen. Die Prüfung vor der ersten Inbetriebnahme entfällt, wenn der Hersteller oder Errichter bestätigt, dass die Anlage den Bestimmungen der Vorschrift entspricht.[1]
Für Unternehmen im Bereich der Berufsgenossenschaften gilt die DGUV Vorschrift 3, für den öffentlichen Bereich die inhaltlich gleiche DGUV Vorschrift 4.[1]
Prüffristen
Die Vorschrift selbst nennt keine Zahl. Sie verlangt Fristen, die so bemessen sind, dass entstehende Mängel, mit denen gerechnet werden muss, rechtzeitig festgestellt werden. Konkrete Werte stehen in den Durchführungsanweisungen. Für ortsfeste elektrische Anlagen und Betriebsmittel gelten die Anforderungen an Prüffrist und Prüfer nach Tabelle 1A als erfüllt; genannt sind dort vier Jahre.[1]
Die Tabellen gehen von normaler Beanspruchung aus. Bei starker Belastung durch Staub, Feuchtigkeit oder Temperatur legt der Betreiber kürzere Fristen fest.[1] Wir schlagen sie Ihnen nach einer Begehung vor.
Prüfung Ihrer elektrischen Anlage beauftragen?
Privathaus und Vermietung
Die DGUV Vorschrift 3 richtet sich an den Unternehmer. Für ein selbst genutztes Wohnhaus enthält sie keine Prüfpflicht. Vermieter tragen als Anschlussnehmer die Verantwortung für die Anlage hinter der Hausanschlusssicherung, und diese Verantwortung bleibt auch bei Vermietung bestehen.[2]
Eine Prüfung lohnt sich für Eigentümer nach einem größeren Umbau, vor einer Vermietung und beim Kauf eines älteren Hauses. Auch wenn Wärmepumpe, Wallbox oder Photovoltaik dazukommen, ist sie sinnvoll.
Nach einer Elektroinstallation oder dem Einbau einer Wallbox oder Photovoltaikanlage prüfen wir die Anlage vor der Übergabe. Die Wiederholungsprüfung ergänzt die Wartung der Haustechnik.
Normen und Ablauf
Für den Betrieb elektrischer Anlagen gilt die DIN VDE 0105-100, Allgemeine Festlegungen.[3] Die Erstprüfung nach Errichtung richtet sich nach den Errichtungsnormen der DIN-VDE-Reihe. Geräte und Verlängerungsleitungen prüfen wir nach den Normen für die Prüfung elektrischer Geräte.
- Aufnahme der Anlage: Verteiler, Stromkreise, Schutzeinrichtungen
- Sichtprüfung und Messungen
- Prüfprotokoll mit Messwerten
- Mängelliste mit Empfehlung, was sofort und was bei nächster Gelegenheit zu beheben ist
- Nachprüfung nach der Mängelbeseitigung
- Festlegung des nächsten Prüftermins
Häufige Fragen
Wie oft muss geprüft werden?
Wer darf prüfen?
Was ist ein Prüfbuch?
Gilt die DGUV V3 auch für Vermieter?
Ist der E-Check gesetzlich vorgeschrieben?
Noch Fragen zu E-Check & DGUV V3? Wir beraten Sie vor Ort.
Dazu passt
Quellen
Öffentliche Rechts-, Norm- und Regelwerksseiten, Stand der Prüfung: 29.09.2026. Vorschriften ändern sich. Maßgeblich ist immer die aktuelle Fassung beim Herausgeber. Diese Seite ersetzt keine Rechtsberatung.
- Unfallverhütungsvorschrift „Elektrische Anlagen und Betriebsmittel“ mit Durchführungsanweisungen, DGUV Vorschrift 4 (inhaltsgleich mit DGUV Vorschrift 3)Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung (DGUV), publikationen.dguv.de. Wortlaut von § 5 Abs. 1 bis 4 und der Durchführungsanweisungen.
- Niederspannungsanschlussverordnung (NAV), § 13 Elektrische AnlageBundesministerium der Justiz, gesetze-im-internet.de
- VDE FNN Hinweis: Zählerplätze in Bestandsanlagen (nennt DIN VDE 0105-100, Betrieb von elektrischen Anlagen, Teil 100)VDE FNN, vde.com
Anfrage zu: E-Check & DGUV V3
Schildern Sie kurz Ihr Anliegen. Wir rufen zurück und vereinbaren einen Termin.
- Rückmeldung an Werktagen zeitnah
- Unverbindliche Anfrage
- Direkter Kontakt zum Betrieb, kein Callcenter
- Telefon
- +49 000 000 000
- info@niemann-technik.de
- Betrieb
- Von-Humboldt-Straße 4a, 49835 Wietmarschen-Lohne
- Erreichbar
- Mo–Fr 7:00–17:00 Uhr