Ratgeber

Lüftungskonzept nach DIN 1946-6: Wann nötig, was drinsteht

Ein Lüftungskonzept klärt, ob Ihr Haus lüftungstechnische Maßnahmen braucht. Die DIN 1946-6 verlangt es für neue Gebäude und bei Änderungen, die die Lüftung betreffen.[2] Diese Seite erklärt, wann das der Fall ist und wie das Konzept aufgebaut ist.

Stand der Rechts- und Normenquellen: 29.09.2026. Zitiert werden nur Gesetzes-, Normen- und Regelwerkseiten (Ausnahmen sind auf der Seite gekennzeichnet). Die Fundstellen stehen am Ende.

Norm
DIN 1946-6 gilt für die freie und die ventilatorgestützte Lüftung von Wohnungen und gleichartig genutzte Raumgruppen.[2]
Neubau
Ein Lüftungskonzept ist erforderlich.[2]
Sanierung
Es kommt auf den Umfang an, zum Beispiel auf den Fenstertausch oder die Abdichtung des Daches.[2]
Gesetz
Die luftdichte Hülle ist in § 13 des Gebäudemodernisierungsgesetzes geregelt.[1]
Inhalt dieser Seite
  1. Was ein Lüftungskonzept ist
  2. Wann ein Lüftungskonzept nötig ist
  3. Die vier Lüftungsstufen
  4. Lüftungstechnische Maßnahmen
  5. Wer das Lüftungskonzept erstellt
  6. Häufige Fragen
  7. Quellen

Was ein Lüftungskonzept ist

Das Lüftungskonzept stellt fest, ob lüftungstechnische Maßnahmen nötig sind, und wählt das Lüftungssystem aus.[2] Es berücksichtigt bauphysikalische, lüftungs- und gebäudetechnische sowie hygienische Gesichtspunkte. Die Grundlage ist die Frage, wie viel Außenluft das Haus für den Feuchteschutz braucht und wie viel es schon über Undichtheiten der Gebäudehülle bekommt.

Der Feuchteschutz muss nach der Norm ständig und unabhängig vom Verhalten der Bewohner gesichert sein.[2] Fensterlüften darf deshalb nicht als Ersatz eingeplant werden.

Wann ein Lüftungskonzept nötig ist

Im Neubau ist es üblich und erforderlich. Bei bestehenden Gebäuden kommt es auf die Änderung an. Als lüftungstechnisch relevant gilt nach der Norm zum Beispiel der Tausch von mehr als einem Drittel der Fenster. Dasselbe gilt für die Abdichtung von mehr als einem Drittel der Dachfläche. Auch der Einbau eines Lüftungssystems löst es aus.[2]

Das Gesetz selbst nennt keinen Luftwechsel. Es verlangt eine dauerhaft luftdichte Gebäudehülle und lässt die Vorschriften zum Mindestluftwechsel unberührt.[1] Die Zahlen liefert die Norm.

Die vier Lüftungsstufen

Die Norm unterscheidet vier Stufen mit unterschiedlicher Intensität: Feuchteschutz, reduzierte Lüftung, Nennlüftung und Intensivlüftung.[2] Der Feuchteschutz ist die Mindestlüftung, die das Haus vor Feuchteschäden schützt. Die Nennlüftung gilt für die normale Nutzung. Die Intensivlüftung baut Spitzen ab, etwa beim Kochen.

Lüftungstechnische Maßnahmen

Reicht die Luftzufuhr über Undichtheiten nicht aus, sind lüftungstechnische Maßnahmen nötig. Die Norm nennt freie Systeme, etwa Außenwand-Luftdurchlässe, und ventilatorgestützte Systeme der Wohnungslüftung sowie Kombinationen.[2] Ventilatorgestützte Anlagen gibt es zentral und dezentral. Der Vergleich steht auf der Seite Lüftungstechnik.

Für Geräte gilt zusätzlich die Ökodesign-Verordnung (EU) Nr. 1253/2014.[3] Fensterlose Bäder und Toilettenräume belüftet man nach DIN 18017-3.

Wer das Lüftungskonzept erstellt

Das Konzept kann jede Fachperson erstellen, die Lüftungstechnik plant, ausführt oder instand hält. Wir erstellen es im Rahmen der Planung und legen die Ergebnisse in Ihre Unterlagen. Bei einer Komplettsanierung der Haustechnik ist es Teil der Bestandsaufnahme.

Häufige Fragen

Ist ein Lüftungskonzept Pflicht?
Für neue Gebäude ist es nach DIN 1946-6 erforderlich. Bei Sanierungen kommt es auf den Umfang an.[2]
Ab wann brauche ich es bei einer Sanierung?
Als Richtwert nennt die Norm zum Beispiel mehr als ein Drittel getauschter Fenster oder mehr als ein Drittel abgedichtete Dachfläche.[2]
Bedeutet ein Lüftungskonzept immer eine Lüftungsanlage?
Nein. Es stellt fest, ob lüftungstechnische Maßnahmen nötig sind. Reicht der Luftaustausch über die Hülle, entfällt die Anlage.[2]
Welche Lüftungsanlage passt zu welchem Haus?
Das klärt das Lüftungskonzept zusammen mit der Begehung. Den Vergleich zentral und dezentral finden Sie auf der Seite Lüftungstechnik.

Dazu passt

Quellen

Öffentliche Rechts-, Norm- und Regelwerksseiten, Stand der Prüfung: 29.09.2026. Vorschriften ändern sich. Maßgeblich ist immer die aktuelle Fassung beim Herausgeber. Diese Seite ersetzt keine Rechtsberatung.

  1. Gebäudemodernisierungsgesetz (bisher Gebäudeenergiegesetz), § 13 DichtheitBundesministerium der Justiz, gesetze-im-internet.de
  2. DIN 1946-6, Raumlufttechnik, Teil 6: Lüftung von Wohnungen (Anwendungsbereich; Ausgabe 2019-12 ersetzt die auf der Seite gezeigte Ausgabe 2009-05)DIN Media. Normtext kostenpflichtig; zitiert ist der öffentliche Anwendungsbereich. Einzelheiten zu Schwellenwerten und Lüftungsstufen sind aus Fachliteratur gegengelesen.
  3. Verordnung (EU) Nr. 1253/2014 zur umweltgerechten Gestaltung von Lüftungsanlagen (Ökodesign)EUR-Lex, Amt für Veröffentlichungen der EU
Anfrage

Anfrage zu: Lüftungskonzept nach DIN 1946-6

Schildern Sie kurz Ihr Anliegen. Wir rufen zurück und vereinbaren einen Termin.

  • Rückmeldung an Werktagen zeitnah
  • Unverbindliche Anfrage
  • Direkter Kontakt zum Betrieb, kein Callcenter
Betrieb
Von-Humboldt-Straße 4a, 49835 Wietmarschen-Lohne
Erreichbar
Mo–Fr 7:00–17:00 Uhr

Anfrage

Dauert etwa eine Minute.

Ihre Angaben nutzen wir nur, um Ihre Anfrage zu beantworten. Datenschutz