Elektroinstallation in Wietmarschen, Lingen und Nordhorn
Für Ihre Elektroanlage gelten klare Regeln. Wer dafür verantwortlich ist, steht in der Niederspannungsanschlussverordnung. Für einen Teil der Arbeiten braucht es einen Betrieb, der im Installateurverzeichnis des Netzbetreibers steht.[1] Wir planen und installieren im Neubau und im Altbau. Was gemeldet werden muss, melden wir für Sie.
Stand der Rechts- und Normenquellen: 29.09.2026. Zitiert werden nur Gesetzes-, Normen- und Regelwerkseiten (Ausnahmen sind auf der Seite gekennzeichnet). Die Fundstellen stehen am Ende.
- Verantwortlich
- Der Anschlussnehmer gegenüber dem Netzbetreiber, auch wenn er die Anlage vermietet hat.[1]
- Meldepflicht
- Erweiterungen und zusätzliche Verbrauchsgeräte, sobald sich die vorzuhaltende Leistung erhöht oder mit Netzrückwirkungen zu rechnen ist.[2]
- Regelwerk
- VDE-AR-N 4100 (TAR Niederspannung), Fassung 2026-04, und die DIN-VDE-Reihe für Errichtung und Betrieb.[4][5]
- Niedersachsen
- Rauchwarnmelder in Schlafräumen, Kinderzimmern und Fluren, über die Rettungswege führen.[3]
Inhalt dieser Seite
Was das Recht vorgibt
Die Niederspannungsanschlussverordnung (NAV) legt fest, wer für die elektrische Anlage hinter der Hausanschlusssicherung verantwortlich ist: der Anschlussnehmer, und zwar gegenüber dem Netzbetreiber. Das bleibt so, wenn er die Anlage oder Teile davon vermietet hat.[1]
Die Anlage darf nur nach den Regeln der NAV, nach anderen Vorschriften und behördlichen Bestimmungen gebaut, geändert und instand gehalten werden. Dazu kommen die allgemein anerkannten Regeln der Technik. Für einen Teil der Arbeiten verlangt die Verordnung ein Unternehmen aus dem Installateurverzeichnis eines Netzbetreibers. Der Netzbetreiber selbst darf sie ebenfalls ausführen.[1]
Änderungen, Erweiterungen und zusätzliche Verbrauchsgeräte müssen Sie dem Netzbetreiber melden, wenn sich dadurch die vorzuhaltende Leistung erhöht. Das gilt auch bei zu erwartenden Netzrückwirkungen.[2] Ob das bei Ihrem Vorhaben zutrifft, klären wir vor Auftragsbeginn. Die Meldung erledigen wir.
Wir sind in den Installateurverzeichnissen eingetragen und führen diese Arbeiten selbst aus.
Wir sind in den Installateurverzeichnissen eingetragen.
Technische Regeln, nach denen wir arbeiten
Die NAV verweist auf die allgemein anerkannten Regeln der Technik.[1] In der Elektrotechnik sind das im Wesentlichen die VDE-Normen und die Anwendungsregeln des VDE FNN. Die Tabelle nennt, was die Normseiten selbst als Gegenstand ausweisen.
| Regel | Gegenstand laut Herausgeber | Was das für Ihr Projekt bedeutet |
|---|---|---|
| VDE-AR-N 4100 (TAR Niederspannung) | Anschluss und Betrieb von Kundenanlagen am Niederspannungsnetz; die Fassung 2026-04 ist gültig.[4] | Vorgaben für Zählerplatz und Netzanschluss. Der Netzbetreiber setzt sie über seine technischen Anschlussbedingungen um. |
| DIN VDE 0603 | Zählerplätze.[5] | Ausführung von Zählerschrank und Zählerplatz. |
| DIN VDE 0100, Gruppe 700 | Errichten von Niederspannungsanlagen: Betriebsstätten, Räume und Anlagen besonderer Art.[5] | Bad, Photovoltaik und Ladeeinrichtungen haben eigene Teile mit zusätzlichen Anforderungen. |
| DIN VDE 0105-100 | Betrieb von elektrischen Anlagen, Allgemeine Festlegungen.[5] | Grundlage für Instandhaltung und wiederkehrende Prüfung. |
| DIN 18015-1:2020-05 | Planungsgrundlagen für elektrische Anlagen in Wohngebäuden, auch Einfamilienhäuser und Anlagen mit Gebäudesystemtechnik.[6] | Aufteilung der Stromkreise und Ausstattung im Neubau und bei größeren Umbauten. |
Die Volltexte der DIN- und VDE-Normen sind kostenpflichtig. Wir arbeiten mit den jeweils gültigen Fassungen.
Elektroinstallation planen oder prüfen lassen?
Neubau: Was vor dem ersten Kabel feststehen sollte
In der Planungsphase legen wir mit Ihnen Ausstattung, Stromkreise und Zählerplatz fest. Als Planungsgrundlage für Wohngebäude nennt die DIN 18015-1 unter anderem Einfamilienhäuser und Anlagen, die mit Gebäudesystemtechnik ausgerüstet sind.[6]
Entscheiden Sie früh, ob später eine Photovoltaikanlage, eine Wärmepumpe oder eine Wallbox dazukommt. Der VDE FNN hat die Anschlussregeln angepasst. Neue Zählerplätze sind danach die Voraussetzung, um Erzeugungsanlagen und Verbraucher wie Speicher, Wärmepumpen und Wallboxen digital zu steuern. Dafür braucht es intelligente Messsysteme.[7] Ein Zählerplatz, der das nicht vorsieht, lässt sich später nur mit Aufwand nachrüsten.
Im Neubau legen wir typischerweise fest:
- Zählerplatz und Anschlussleistung, abgestimmt mit dem Netzbetreiber
- die Aufteilung der Stromkreise
- Leerrohre zu Garage, Dachboden und Technikraum
- Vorbereitung für Photovoltaik, Speicher, Wallbox und Wärmepumpe
- Netzwerk- und Kommunikationsleitungen
Kommt später eine Photovoltaikanlage, eine Wärmepumpe oder eine Wallbox dazu, gelten zusätzliche Melde- und Steuerungsregeln. Sie stehen im Ratgeber Netzanschluss und § 14a EnWG.
Altbau und Sanierung
Bei bestehenden Häusern beginnt jede Arbeit mit einer Bestandsaufnahme: Zustand des Zählerplatzes, Schutzeinrichtungen, Leitungen, Aufteilung der Stromkreise. Erst danach sagen wir, was erneuert werden muss und was bleiben kann.
Der VDE FNN hat einen Hinweis für bestehende Zählerplätze mit 63 A Bemessungsstrom veröffentlicht. Er behandelt Dauerstromanwendungen mit Betriebsströmen bis 44 A.[5] Für Sie ist das relevant, sobald eine Wärmepumpe oder eine Wallbox an einen alten Zählerplatz angeschlossen werden soll.
§ 44 Abs. 5 der Niedersächsischen Bauordnung verlangt in Wohnungen mindestens einen Rauchwarnmelder in jedem Schlafraum und jedem Kinderzimmer. Dasselbe gilt für Flure, über die Rettungswege von Aufenthaltsräumen führen. Für Wohnungen, die bis zum 31. Oktober 2012 errichtet oder genehmigt wurden, galt für die Nachrüstung eine Frist bis zum 31. Dezember 2015.[3] Bei einer Sanierung prüfen wir, ob die Melder vorhanden sind.
So läuft eine Elektroinstallation bei uns ab
- Begehung und Aufmaß: Wir sehen uns Gebäude, Zählerplatz und Leitungswege an.
- Angebot mit Positionen: Sie sehen, was jede Leistung umfasst.
- Ausführung durch unser Elektroteam, abgestimmt mit den anderen Gewerken auf der Baustelle.
- Prüfung und Protokoll nach den Errichtungsnormen der DIN-VDE-Reihe.
- Meldung und Inbetriebsetzung beim Netzbetreiber, wo erforderlich.
- Übergabe mit Dokumentation und Einweisung.
Wenn Sie mehrere Gewerke gleichzeitig erneuern wollen, finden Sie das Vorgehen auf der Seite Komplettsanierung Haustechnik. Reihenfolge, Meldungen und Nachweise erklärt der Ratgeber Haustechnik sanieren.
Häufige Fragen
Darf ich selbst an der Elektroinstallation arbeiten?
Muss ich Änderungen dem Netzbetreiber melden?
Wann sollte der Zählerschrank erneuert werden?
Sind Rauchwarnmelder in Niedersachsen Pflicht?
Was kostet eine Elektroinstallation?
Noch Fragen zu Elektroinstallation? Wir beraten Sie vor Ort.
Dazu passt
Quellen
Öffentliche Rechts-, Norm- und Regelwerksseiten, Stand der Prüfung: 29.09.2026. Vorschriften ändern sich. Maßgeblich ist immer die aktuelle Fassung beim Herausgeber. Diese Seite ersetzt keine Rechtsberatung.
- Niederspannungsanschlussverordnung (NAV), § 13 Elektrische AnlageBundesministerium der Justiz, gesetze-im-internet.de
- NAV, § 19 Betrieb von elektrischen Anlagen, Verbrauchsgeräten und Ladeeinrichtungen, EigenanlagenBundesministerium der Justiz, gesetze-im-internet.de
- Niedersächsische Bauordnung (NBauO), § 44 Abs. 5Land Niedersachsen, Niedersächsisches Vorschrifteninformationssystem (VORIS). Fundstelle im Portal über die Suche nach „NBauO § 44“.
- Technische Anschlussregeln Niederspannung (VDE-AR-N 4100)VDE FNN, vde.com
- VDE FNN Hinweis: Zählerplätze in Bestandsanlagen (nennt DIN VDE 0603, DIN VDE 0100-700 und DIN VDE 0105-100 als Verweisungen)VDE FNN, vde.com
- DIN 18015-1:2020-05, Elektrische Anlagen in Wohngebäuden, Teil 1: PlanungsgrundlagenDIN Media. Normtext kostenpflichtig; zitiert ist der öffentliche Anwendungsbereich.
- VDE FNN: Technische Anschlussregeln für Niederspannungsnetze weiterentwickeltVDE, vde.com
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- Von-Humboldt-Straße 4a, 49835 Wietmarschen-Lohne
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