Kältemittel und F-Gase bei Wärmepumpe und Klimaanlage
Klimageräte und Wärmepumpen enthalten Kältemittel. Ob Ihr Gerät regelmäßig auf Dichtheit geprüft werden muss, hängt von Kältemittel und Füllmenge ab.[1] Diese Seite erklärt die Regeln für Wohngebäude.
Stand der Rechts- und Normenquellen: 29.09.2026. Zitiert werden nur Gesetzes-, Normen- und Regelwerkseiten (Ausnahmen sind auf der Seite gekennzeichnet). Die Fundstellen stehen am Ende.
- Schwelle
- Ab 5 Tonnen CO2-Äquivalent, bei bestimmten Stoffen ab 1 kg.[1]
- Hermetisch geschlossen
- Keine Kontrolle unter 10 Tonnen CO2-Äquivalent, bei Kennzeichnung.[1]
- Wohngebäude
- Hermetisch geschlossene Einrichtungen mit weniger als 3 kg fluorierten Treibhausgasen: keine Kontrolle, wenn gekennzeichnet.[1]
- Häufigkeit
- Bei Einrichtungen unter 50 Tonnen CO2-Äquivalent mindestens alle zwölf Monate.[1]
Inhalt dieser Seite
Wann Dichtheitskontrollen vorgeschrieben sind
Artikel 5 der Verordnung nimmt Betreiber und Hersteller in die Pflicht. Enthält eine Einrichtung mindestens 5 Tonnen CO2-Äquivalent an fluorierten Treibhausgasen nach Anhang I, muss sie auf Dichtheit kontrolliert werden. Bei bestimmten Stoffen nach Anhang II Gruppe 1 gilt das ab 1 kg.[1]
Die Umrechnung in CO2-Äquivalent erfolgt über das Treibhauspotenzial des jeweiligen Kältemittels. Beide Größen stehen auf dem Typenschild: Kältemittel und Füllmenge. Wir lesen sie vor dem Angebot ab und rechnen nach.
Ausnahme für hermetisch geschlossene Einrichtungen
Hermetisch geschlossene Einrichtungen werden nicht kontrolliert. Sie müssen dafür als solche gekennzeichnet sein. Außerdem dürfen sie weniger als 10 Tonnen CO2-Äquivalent oder weniger als 2 kg der Stoffe nach Anhang II Gruppe 1 enthalten.[1]
Für Wohngebäude gilt eine weitere Regel. Hermetisch geschlossene Einrichtungen unter 3 kg fluorierter Treibhausgase werden nicht auf Dichtheit kontrolliert. Sie müssen als hermetisch geschlossen gekennzeichnet sein.[1] Viele kleine Geräte im Haus fallen darunter. Ob Ihres dazugehört, entscheidet die Kennzeichnung.
Kältemittel und Füllmenge Ihres Geräts prüfen lassen?
Wie oft kontrolliert wird
Für Einrichtungen mit weniger als 50 Tonnen CO2-Äquivalent, die kontrolliert werden müssen, sieht die Verordnung Kontrollen mindestens alle zwölf Monate vor.[1] Größere Einrichtungen werden häufiger geprüft. Die Fristen verkürzen oder verlängern sich, wenn ein Leckageerkennungssystem eingebaut ist. Die genauen Stufen stehen in Artikel 5.
Wer am Kältekreis arbeiten darf
Die Verordnung trat am 11.03.2024 in Kraft. Sie betrifft Kälte- und Klimaanlagen, Wärmepumpen und Schaltanlagen, regelt Betreiberpflichten und fordert neue oder erweiterte Zertifizierungen für Handwerker.[2] Arbeiten am Kältekreis gehören deshalb in die Hände zertifizierten Personals. Bei uns arbeiten dafür geschulte Fachkräfte mit dem großen Klimaschein.
Die Umsetzung für Wärmepumpen beschreiben wir auf der Seite Heizung und Wärmepumpe, die für Klimageräte auf der Seite Klimaanlagen. Regelmäßige Kontrollen gehören zur Wartung.
Häufige Fragen
Muss ich als Hausbesitzer meine Wärmepumpe kontrollieren lassen?
Was heißt hermetisch geschlossen?
Wer darf am Kältekreis arbeiten?
Noch Fragen zu Kältemittel und F-Gase? Wir beraten Sie vor Ort.
Dazu passt
Quellen
Öffentliche Rechts-, Norm- und Regelwerksseiten, Stand der Prüfung: 29.09.2026. Vorschriften ändern sich. Maßgeblich ist immer die aktuelle Fassung beim Herausgeber. Diese Seite ersetzt keine Rechtsberatung.
- Verordnung (EU) 2024/573 über fluorierte Treibhausgase, Artikel 5 DichtheitskontrollenEUR-Lex, Amt für Veröffentlichungen der EU
- Häufig gestellte Fragen zur F-Gas-VerordnungUmweltbundesamt. Erläuterung der Bundesbehörde zur Verordnung, kein Normtext.
Anfrage zu: Kältemittel und F-Gase
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