Elektrotechnik

Photovoltaik in Wietmarschen, Lingen und Nordhorn

Eine PV-Anlage melden Sie innerhalb eines Monats nach der Inbetriebnahme im Marktstammdatenregister an.[2] Für Anlagen bis 30 kW(peak) auf oder in der Nähe von Wohngebäuden gilt der Steuersatz null Prozent.[3][4] Wir planen Dach, Wechselrichter, Speicher und Anschluss zusammen.

Stand der Rechts- und Normenquellen: 29.09.2026. Zitiert werden nur Gesetzes-, Normen- und Regelwerkseiten (Ausnahmen sind auf der Seite gekennzeichnet). Die Fundstellen stehen am Ende.

Registrierung
Im Marktstammdatenregister innerhalb eines Monats nach der Inbetriebnahme.[2]
Umsatzsteuer
Nullsteuersatz bei Anlagen bis 30 kW(peak) auf oder in der Nähe von Wohngebäuden.[3][4]
Niedersachsen
Solarpflicht nach § 32a NBauO bei Neubau und bei bestimmten Änderungen des Dachs.[5]
Netzanschluss
Regelwerk VDE-AR-N 4105 für Erzeugungsanlagen am Niederspannungsnetz.[1]
Inhalt dieser Seite
  1. Was vor dem Bau geklärt wird
  2. Anmeldung und Registrierung
  3. Umsatzsteuer
  4. Speicher, Zählerplatz und Netzbetreiber-Steuerung
  5. Ablauf
  6. Häufige Fragen
  7. Quellen

Was vor dem Bau geklärt wird

Wir sehen uns Dachfläche, Dachzustand, Verschattung, Zählerplatz und Netzanschluss an, bevor wir Module planen. Danach rechnen wir Ihren Stromverbrauch gegen den erwarteten Ertrag und legen fest, ob ein Speicher sinnvoll ist.

Solarpflicht in Niedersachsen

Nach § 32a NBauO brauchen Neubauten mit mindestens 50 m² Dachfläche auf mindestens 50 Prozent der Dachfläche eine Solaranlage zur Stromerzeugung. Bei bestehenden Gebäuden gilt das für die neue oder erneuerte Dachfläche. Voraussetzung ist, dass das Gebäude aufgestockt oder angebaut oder die Dachhaut bis zur wasserführenden Schicht erneuert wird. Die Fläche muss mindestens 50 m² betragen. Die Pflicht entfällt unter anderem, wenn sie technisch unmöglich oder wirtschaftlich nicht vertretbar ist. Sie entfällt auch, wenn auf dem Dach Solarthermie entsteht.[5] Ab wann die Pflicht für Ihr Bauvorhaben gilt, ergibt sich aus den Übergangsvorschriften der NBauO und dem Zeitpunkt des Bauantrags. Das klären wir mit Ihnen.

Anmeldung und Registrierung

Für den Anschluss am Niederspannungsnetz gilt die VDE-AR-N 4105 mit den technischen Mindestanforderungen für Anschluss und Parallelbetrieb von Erzeugungsanlagen. Die Technischen Anschlussregeln Niederspannung (VDE-AR-N 4100) gelten in Verbindung mit ihr auch für Erzeugungsanlagen.[1] Die Anmeldung beim Netzbetreiber bereiten wir vor. Wir sind in den Installateurverzeichnissen eingetragen.

Betreiber müssen EEG-Anlagen im Marktstammdatenregister registrieren, und zwar innerhalb eines Monats nach der Inbetriebnahme. Solaranlagen, die derselbe Betreiber am selben Standort gleichzeitig in Betrieb nimmt, werden summarisch als eine Einheit registriert.[2] Die Registrierung ist Sache des Betreibers. Wir helfen Ihnen dabei und geben die dafür nötigen Anlagendaten weiter.

Wir sind in den Installateurverzeichnissen eingetragen.

Umsatzsteuer

§ 12 Abs. 3 UStG setzt den Steuersatz auf null Prozent. Das gilt für Solarmodule, wesentliche Komponenten und Speicher. Die Anlage muss auf oder in der Nähe von Privatwohnungen, Wohnungen oder bestimmten öffentlichen Gebäuden stehen.[3] Nach dem Schreiben des Bundesfinanzministeriums sind die Voraussetzungen erfüllt, wenn die Anlage laut Marktstammdatenregister höchstens 30 kW(peak) hat oder haben wird. Auch die Installation unterliegt dem Nullsteuersatz, wenn es sich um begünstigte Komponenten handelt.[4]

Wir weisen den Steuersatz auf der Rechnung aus. Die steuerliche Einordnung im Einzelfall gehört zu Ihrem Steuerberater.

Speicher, Zählerplatz und Netzbetreiber-Steuerung

Stromspeicher gelten nach § 14a Abs. 3 EnWG insbesondere als steuerbare Verbrauchseinrichtungen.[6] Die Regeln der Bundesnetzagentur greifen bei mehr als 4,2 kW Netzanschlussleistung und nennen ausdrücklich Stromspeicher.[7] Zu Meldung und Steuerbarkeit siehe den Ratgeber Netzanschluss und § 14a EnWG.

Nach dem VDE FNN sind neue Zählerplätze die Voraussetzung, um Erzeugungsanlagen, Speicher, Wärmepumpen und Wallboxen digital zu steuern. Dafür braucht es intelligente Messsysteme.[8] Wir prüfen deshalb vor der Planung, ob Ihr Zählerplatz das mitmacht.

Wer eine Wärmepumpe oder eine Wallbox betreibt, verbraucht den Solarstrom im Haus. Wir rechnen diese Verbraucher in die Auslegung ein.

Ablauf

  1. Begehung: Dach, Zählerplatz, Leitungsweg
  2. Ertrags- und Verbrauchsrechnung, Entscheidung über Speicher
  3. Angebot mit Positionen
  4. Montage von Modulen und Unterkonstruktion, Elektroinstallation
  5. Errichtung und Prüfung nach der Norm für PV-Systeme (DIN VDE 0100-712)
  6. Anmeldung beim Netzbetreiber, Inbetriebnahme, Unterstützung bei der Registrierung

Wenn Sie mehrere Gewerke gleichzeitig erneuern wollen, finden Sie das Vorgehen auf der Seite Komplettsanierung Haustechnik. Reihenfolge, Meldungen und Nachweise erklärt der Ratgeber Haustechnik sanieren.

Häufige Fragen

Muss ich meine PV-Anlage registrieren?
Ja, im Marktstammdatenregister innerhalb eines Monats nach der Inbetriebnahme.[2] Das ersetzt nicht die Anmeldung beim Netzbetreiber.
Zahle ich Mehrwertsteuer auf die Anlage?
Bei Anlagen bis 30 kW(peak) auf oder in der Nähe von Wohngebäuden gilt der Nullsteuersatz.[3][4]
Gibt es in Niedersachsen eine Solarpflicht?
Ja, § 32a NBauO verlangt Solaranlagen bei Neubau und bei bestimmten Änderungen von Gebäuden mit mindestens 50 m² Dachfläche.[5]
Brauche ich einen neuen Zählerschrank?
Das hängt vom Bestand und vom geplanten Messsystem ab. Wir prüfen es bei der Begehung.[8]
Wie groß sollte die Anlage sein?
Das hängt von Dachfläche, Verbrauch und Speicher ab. Eine pauschale Antwort wäre geraten. Nach der Begehung erhalten Sie eine Rechnung mit Ihren Zahlen.
Was passiert bei einer Dachsanierung?
Wird die Dachhaut bis zur wasserführenden Schicht erneuert und die Fläche beträgt mindestens 50 m², kann § 32a NBauO die Solaranlage vorschreiben.[5] Wir empfehlen, PV und Dacharbeiten gemeinsam zu planen.

Dazu passt

Quellen

Öffentliche Rechts-, Norm- und Regelwerksseiten, Stand der Prüfung: 29.09.2026. Vorschriften ändern sich. Maßgeblich ist immer die aktuelle Fassung beim Herausgeber. Diese Seite ersetzt keine Rechtsberatung.

  1. Technische Anschlussregeln Niederspannung (VDE-AR-N 4100); nennt VDE-AR-N 4105 für ErzeugungsanlagenVDE FNN, vde.com
  2. Marktstammdatenregisterverordnung (MaStRV), § 5 Registrierung von Einheiten und von EEG- und KWK-AnlagenBundesministerium der Justiz, gesetze-im-internet.de
  3. Umsatzsteuergesetz (UStG), § 12Bundesministerium der Justiz, gesetze-im-internet.de
  4. BMF-Schreiben vom 27.02.2023: Nullsteuersatz für bestimmte Photovoltaikanlagen (§ 12 Abs. 3 UStG)Bundesministerium der Finanzen, veröffentlicht vom Bayerischen Landesamt für Steuern
  5. Niedersächsische Bauordnung (NBauO), § 32a Solarenergieanlagen zur Stromerzeugung auf DächernLand Niedersachsen, Niedersächsisches Vorschrifteninformationssystem (VORIS)
  6. Energiewirtschaftsgesetz (EnWG), § 14aBundesministerium der Justiz, gesetze-im-internet.de
  7. Bundesnetzagentur: Integration von steuerbaren VerbrauchseinrichtungenBundesnetzagentur
  8. VDE FNN: Technische Anschlussregeln für Niederspannungsnetze weiterentwickeltVDE, vde.com
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