Wartung und Reparatur in Wietmarschen, Lingen und Nordhorn
Eine Heizung sollte regelmäßig geprüft werden. Für Anlagen mit Wasser als Wärmeträger schreibt § 60b GModG eine Prüfung mit schriftlichem Ergebnis vor. Ergibt sich Optimierungsbedarf, ist er innerhalb eines Jahres umzusetzen.[1] Wir warten Heizungen, Wärmepumpen und Klimaanlagen und reparieren sie.
Stand der Rechts- und Normenquellen: 29.09.2026. Zitiert werden nur Gesetzes-, Normen- und Regelwerkseiten (Ausnahmen sind auf der Seite gekennzeichnet). Die Fundstellen stehen am Ende.
- Heizungsprüfung
- § 60b GModG: Ergebnis und Optimierungsbedarf schriftlich festhalten, Optimierung innerhalb eines Jahres.[1]
- Nachweis
- Die Heizungsprüfung kann auch im Rahmen eines hydraulischen Abgleichs nachgewiesen werden.[1]
- Kältemittel
- Dichtheitskontrollen ab 5 Tonnen CO2-Äquivalent.[3]
- Erreichbarkeit
- Montag bis Freitag 7 bis 17 Uhr. Einen Notdienst außerhalb dieser Zeiten bieten wir nicht an.
Inhalt dieser Seite
Was gesetzlich vorgegeben ist
Nach § 60b GModG werden Heizungsanlagen mit Wasser als Wärmeträger geprüft und optimiert. Das Ergebnis der Prüfung und ein etwaiger Optimierungsbedarf sind schriftlich festzuhalten und dem Verantwortlichen zum Nachweis zu übersenden. Zeigt die Prüfung Optimierungsbedarf, sind die Maßnahmen innerhalb eines Jahres nach der Heizungsprüfung durchzuführen und schriftlich festzuhalten. Die Heizungsprüfung kann auch im Rahmen eines hydraulischen Abgleichs nachgewiesen werden. Auf Verlangen sind die Nachweise dem Mieter unverzüglich vorzulegen.[1] Für welche Anlagen die Prüfung bis wann fällig wird, regelt § 60b. Wir sehen dafür in die Unterlagen Ihrer Anlage.
§ 60c GModG schreibt nach dem Einbau einer Heizungsanlage einen hydraulischen Abgleich vor, für Gebäude mit mindestens sechs Wohnungen oder selbständigen Nutzungseinheiten.[2]
Bei Wärmepumpen und Klimaanlagen kommt die Dichtheitskontrolle nach der F-Gase-Verordnung hinzu, sobald Kältemittel und Füllmenge die Schwelle erreichen.[3] Wann das der Fall ist, steht im Ratgeber Kältemittel und F-Gase.
Für elektrische Anlagen in Betrieben verlangt § 5 der DGUV Vorschrift 3 Prüfungen in bestimmten Zeitabständen. Mehr dazu auf der Seite E-Check und DGUV V3.
Arbeiten am Kältekreis führen geschulte Fachkräfte mit großem Klimaschein aus.
Was eine Wartung bei uns umfasst
Der Umfang richtet sich nach Anlagentyp und Herstellervorgabe. Typische Punkte:
- Gas- und Ölheizung: Sichtprüfung, Reinigung des Wärmeerzeugers, Sicherheitseinrichtungen, Druck, Regelung, Abgasweg
- Wärmepumpe: Kältekreis auf Auffälligkeiten, Filter und Wärmeübertrager, Heizkreis, Regelung und Einstellwerte, Ausdruck der Betriebsdaten
- Klimaanlage: Filter, Kondensatablauf, Wärmeübertrager, Dichtheitskontrolle, wo vorgeschrieben
- Trinkwasser-Erwärmung: Temperaturen, Sicherheitsventile, Zustand des Speichers
Zu jeder Wartung erhalten Sie ein Protokoll mit Messwerten und Empfehlungen. Es dient auch als Nachweis nach § 60b.
Die Wartung schließt an den Einbau an: Heizung und Wärmepumpe, Klimaanlagen und die Warmwasserseite der Sanitärinstallation warten wir nach Herstellervorgabe.
Wartung oder Wartungsvertrag anfragen?
Störung und Reparatur: So gehen wir vor
Störungen und Reparaturen nehmen wir montags bis freitags von 7 bis 17 Uhr an. Beschreiben Sie am Telefon oder im Formular, welche Anlage betroffen ist, welche Fehlermeldung erscheint und seit wann. Häufig lässt sich vorab klären, ob ein Termin vor Ort nötig ist.
Einen Notdienst außerhalb der Geschäftszeiten bieten wir nicht an. Fällt Ihre Heizung am Wochenende aus, melden Sie sich am ersten Werktag. Wir sagen Ihnen dann, wann wir kommen.
Keine Schalter betätigen, keine offene Flamme, Fenster öffnen, das Gebäude verlassen und von draußen den Notruf 112 oder den Entstördienst des Netzbetreibers anrufen.
Wartungsvertrag
Ein Wartungsvertrag legt fest, welche Anlagen wann geprüft werden. Sie müssen an keinen Termin denken, und wir dokumentieren jede Wartung. Für Vermieter ist das nützlich, weil Prüfergebnisse nach § 60b auf Verlangen dem Mieter vorzulegen sind.[1]
Wenn Sie mehrere Gewerke gleichzeitig erneuern wollen, finden Sie das Vorgehen auf der Seite Komplettsanierung Haustechnik. Reihenfolge, Meldungen und Nachweise erklärt der Ratgeber Haustechnik sanieren.
Häufige Fragen
Wie oft sollte eine Heizung gewartet werden?
Muss meine Wärmepumpe gewartet werden?
Was ist die Heizungsprüfung nach § 60b?
Haben Sie einen Notdienst?
Übernehmen Sie Wartung auch für Anlagen, die Sie nicht eingebaut haben?
Noch Fragen zu Wartung & Reparatur? Wir beraten Sie vor Ort.
Dazu passt
Quellen
Öffentliche Rechts-, Norm- und Regelwerksseiten, Stand der Prüfung: 29.09.2026. Vorschriften ändern sich. Maßgeblich ist immer die aktuelle Fassung beim Herausgeber. Diese Seite ersetzt keine Rechtsberatung.
- GModG, § 60b Prüfung und Optimierung älterer HeizungsanlagenBundesministerium der Justiz, gesetze-im-internet.de
- GModG, § 60c Hydraulischer AbgleichBundesministerium der Justiz, gesetze-im-internet.de
- Verordnung (EU) 2024/573 über fluorierte Treibhausgase, Artikel 5 DichtheitskontrollenEUR-Lex, Amt für Veröffentlichungen der EU
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