Sanierung

Komplettsanierung der Haustechnik in Wietmarschen, Lingen und Nordhorn

Wir decken die gesamte Gebäudetechnik ab: Elektro, Heizung, Sanitär, Lüftung, Klima und Photovoltaik. Sie haben einen Ansprechpartner und einen Zeitplan. Um die Technik müssen Sie sich danach keine Gedanken mehr machen.

Stand der Rechts- und Normenquellen: 29.09.2026. Zitiert werden nur Gesetzes-, Normen- und Regelwerkseiten (Ausnahmen sind auf der Seite gekennzeichnet). Die Fundstellen stehen am Ende.

Umfang
Elektro, Heizung, Sanitär, Lüftung, Klima, Photovoltaik und Smart Home.
Meldungen
Netzbetreiber, Wasserversorger und Registrierungen bereiten wir vor oder erledigen sie.
Nachweise
Prüfprotokolle, Nachweis des hydraulischen Abgleichs und alle Anmeldebestätigungen in einem Ordner.
Ratgeber
Reihenfolge, Meldungen und Nachweise: Haustechnik sanieren
Inhalt dieser Seite
  1. Was zur Haustechnik gehört
  2. Wann sich eine Komplettsanierung anbietet
  3. Was wir für Sie erledigen
  4. So läuft eine Komplettsanierung bei uns ab
  5. Häufige Fragen
  6. Quellen

Was zur Haustechnik gehört

Zur Haustechnik zählen die Anlagen, die ein Haus bewohnbar machen: Strom, Heizung, Wasser und Abwasser, Lüftung und Kühlung. Bei einer Komplettsanierung tauschen oder erneuern wir diese Anlagen gemeinsam. Das vermeidet, dass Wände und Böden mehrfach geöffnet werden.

Wann sich eine Komplettsanierung anbietet

Typische Anlässe sind der Kauf eines älteren Hauses, eine Erbschaft, eine Kernsanierung und der Zeitpunkt, an dem Dach, Fenster und Heizung ohnehin anstehen. In diesen Fällen lohnt sich ein gemeinsamer Plan, weil sich die Arbeiten gegenseitig bedingen.

Ein Beispiel ist das Dach. Erneuern Sie bei einem bestehenden Gebäude die Dachhaut bis zur wasserführenden Schicht, kann eine Solaranlage Pflicht werden. Das regelt § 32a der Niedersächsischen Bauordnung. Voraussetzung ist eine Fläche von mindestens 50 m².[1] Ein anderes ist die Lüftung. Wird das Haus dichter, klärt ein Lüftungskonzept, ob eine Anlage nötig ist.[2] Wer das früh weiß, plant Kanäle und Leitungen einmal statt zweimal.

Was wir für Sie erledigen

Bei einer Komplettsanierung fallen viele Meldungen und Nachweise an. Die wichtigsten:

  • Stromnetz: Erweiterungen und zusätzliche Verbrauchsgeräte teilen wir dem Netzbetreiber mit, wenn sich die vorzuhaltende Leistung erhöht.[3]
  • Wasser: Errichtung und wesentliche Veränderungen der Wasseranlage dürfen nur Versorger oder eingetragene Betriebe ausführen. Wir sind in den Installateurverzeichnissen eingetragen.[4]
  • Heizung: Für neue Heizungen gelten die Anforderungen des § 42 GModG. Bei größeren Gebäuden kommt der hydraulische Abgleich nach § 60c dazu.[5]
  • Photovoltaik: Die Registrierung im Marktstammdatenregister erfolgt innerhalb eines Monats nach Inbetriebnahme.[6]

Die vollständige Liste mit Fundstellen steht im Ratgeber Haustechnik sanieren.

So läuft eine Komplettsanierung bei uns ab

  1. Bestandsaufnahme aller Anlagen: Elektro, Heizung, Wasser, Lüftung, Dach
  2. Gemeinsames Konzept mit Prioritäten und Zeitplan
  3. Angebot mit Positionen je Gewerk
  4. Rohinstallation aller Gewerke vor dem Wand- und Bodenaufbau
  5. Wärmeerzeuger, Photovoltaik, Lüftungsgeräte und Sanitärobjekte
  6. Prüfung, Einregulierung, Meldungen und Inbetriebnahme
  7. Übergabe mit Dokumentation und Einweisung

Zwei Meister leiten die Arbeit: ein SHK-Meister und ein Elektrotechnikermeister. Für Arbeiten am Kältekreis haben wir Fachkräfte mit großem Klimaschein.

Häufige Fragen

Was kostet eine Komplettsanierung der Haustechnik?
Das hängt von Größe, Zustand und Ausstattung ab. Nach der Bestandsaufnahme erhalten Sie ein Angebot mit Positionen je Gewerk.
In welcher Reihenfolge saniert man Heizung, Strom und Wasser?
Zuerst die Bestandsaufnahme, dann die Rohinstallation aller Gewerke, danach Wärmeerzeuger und Geräte, zuletzt Prüfung und Meldungen. Die Begründung steht im Ratgeber Haustechnik sanieren.
Muss ich bei einer Dachsanierung eine Solaranlage bauen?
In Niedersachsen kann das nach § 32a NBauO der Fall sein, wenn die Dachhaut bis zur wasserführenden Schicht erneuert wird und die Fläche mindestens 50 m² beträgt.[1]
Brauche ich nach der Sanierung ein Lüftungskonzept?
Bei größeren Änderungen klärt ein Lüftungskonzept nach DIN 1946-6, ob lüftungstechnische Maßnahmen nötig sind.[2]
Wer koordiniert die Gewerke?
Wir. Sie haben einen Ansprechpartner und einen Zeitplan.

Dazu passt

Quellen

Öffentliche Rechts-, Norm- und Regelwerksseiten, Stand der Prüfung: 29.09.2026. Vorschriften ändern sich. Maßgeblich ist immer die aktuelle Fassung beim Herausgeber. Diese Seite ersetzt keine Rechtsberatung.

  1. Niedersächsische Bauordnung (NBauO), § 32a Solarenergieanlagen zur Stromerzeugung auf DächernLand Niedersachsen, Niedersächsisches Vorschrifteninformationssystem (VORIS)
  2. DIN 1946-6, Raumlufttechnik, Teil 6: Lüftung von Wohnungen (Anwendungsbereich; Ausgabe 2019-12 ersetzt die auf der Seite gezeigte Ausgabe 2009-05)DIN Media. Normtext kostenpflichtig; zitiert ist der öffentliche Anwendungsbereich. Einzelheiten zu Schwellenwerten und Lüftungsstufen sind aus Fachliteratur gegengelesen.
  3. NAV, § 19 Betrieb von elektrischen Anlagen, Verbrauchsgeräten und Ladeeinrichtungen, EigenanlagenBundesministerium der Justiz, gesetze-im-internet.de
  4. Verordnung über Allgemeine Bedingungen für die Versorgung mit Wasser (AVBWasserV), § 12 KundenanlageBundesministerium der Justiz, gesetze-im-internet.de
  5. Gebäudemodernisierungsgesetz, § 42 Grundsatz und § 60c Hydraulischer AbgleichBundesministerium der Justiz, gesetze-im-internet.de
  6. Marktstammdatenregisterverordnung (MaStRV), § 5Bundesministerium der Justiz, gesetze-im-internet.de
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