Haustechnik sanieren: Reihenfolge, Meldungen und Nachweise
Bei einer Sanierung von Strom, Heizung, Wasser und Lüftung fallen mehr Meldungen und Nachweise an, als die meisten erwarten. Diese Seite listet sie je Gewerk auf, nennt die Fundstelle und schlägt eine Reihenfolge vor. Am Ende haben Sie einen Ordner, der alles belegt.
Stand der Rechts- und Normenquellen: 29.09.2026. Zitiert werden nur Gesetzes-, Normen- und Regelwerkseiten (Ausnahmen sind auf der Seite gekennzeichnet). Die Fundstellen stehen am Ende.
Inhalt dieser Seite
Was bei der Sanierung gemeldet, geprüft und nachgewiesen wird
| Gewerk | Was gilt | Nachweis für Sie |
|---|---|---|
| Strom | Sie sind als Anschlussnehmer für die Anlage hinter der Hausanschlusssicherung verantwortlich.[1] Änderungen, Erweiterungen und zusätzliche Verbrauchsgeräte melden Sie, wenn sich die vorzuhaltende Leistung erhöht.[6] | Prüfprotokoll, Bestätigung der Meldung |
| Rauchwarnmelder | In Niedersachsen sind sie in Schlafräumen, Kinderzimmern und Fluren mit Rettungsweg vorgeschrieben.[7] | Dokumentation der Melder |
| Wasser und Abwasser | Errichtung und wesentliche Veränderung der Anlage nur durch den Versorger oder ein eingetragenes Unternehmen.[2] | Druckprobe, Fertigmeldung |
| Trinkwasserhygiene | Bei Großanlage, gewerblicher Abgabe und Duschen gilt die Untersuchungspflicht auf Legionellen.[8] | Untersuchungsbericht, falls Pflicht |
| Heizung | Anforderungen an neue Heizungen in § 42 GModG.[3] Heizungsprüfung mit schriftlichem Ergebnis nach § 60b.[4] Hydraulischer Abgleich nach § 60c bei Gebäuden mit mindestens sechs Wohnungen.[9] | Prüf- und Abgleichprotokoll |
| Wärmepumpe | Meldung an den Netzbetreiber.[6] Steuerbarkeit nach § 14a EnWG.[10] Schall nach TA Lärm.[11] Kältemittel nach F-Gase-Verordnung.[12] | Anmeldebestätigung, Schallangabe, Typenschilddaten |
| Lüftung | Lüftungskonzept nach DIN 1946-6 bei Neubau und bestimmten Änderungen.[13] | Lüftungskonzept |
| Photovoltaik | Registrierung im Marktstammdatenregister innerhalb eines Monats.[14] Solarpflicht bei Dachänderungen nach § 32a NBauO.[5] | Registrierungsnachweis |
Die Einzelheiten stehen auf den Fachseiten. Für Netzanmeldung und Steuerbarkeit gibt es den Ratgeber Netzanschluss und § 14a EnWG, für Kältemittel den Ratgeber Kältemittel und F-Gase und für die Lüftung den Ratgeber Lüftungskonzept nach DIN 1946-6.
Die Reihenfolge: Was zuerst kommt
Die folgende Reihenfolge ist unsere Erfahrung und keine Vorschrift. Sie folgt einem Prinzip: Alles, was in Wänden, Decken und Böden verschwindet, kommt vor dem Wand- und Bodenaufbau.
- Bestandsaufnahme: Zustand von Elektro, Heizung, Wasser, Lüftung und Dach. Erst dann lässt sich planen.
- Konzept und Prioritäten: Was muss sofort, was kann später? Lüftungskonzept und Heizlast liegen hier vor.
- Rohinstallation: Leitungen, Kanäle, Leerrohre und Abwasser, abgestimmt zwischen den Gewerken.
- Hülle: Dach, Fenster und Dämmung, soweit sie zum Projekt gehören. Hier greifen Solarpflicht und Lüftungskonzept.
- Wärmeerzeuger und Anlagen: Heizung oder Wärmepumpe, Photovoltaik, Lüftungsgeräte, Zählerplatz.
- Ausbau: Bad, Sanitärobjekte, Schalter, Leuchten, Heizflächen.
- Prüfung, Meldungen und Übergabe: Messungen, Abgleich, Anmeldung, Einweisung.
Ihre Sanierung von uns planen lassen?
Was Sie am Ende in der Hand haben
Zu jeder Sanierung gehört eine Dokumentation. Sie enthält die Prüfprotokolle der Elektroanlage und die Druckprobe der Wasserleitungen. Dazu kommen das schriftliche Ergebnis der Heizungsprüfung und des hydraulischen Abgleichs sowie die Bestätigungen der Netzanmeldungen. Ebenfalls dabei sind der Registrierungsnachweis der Photovoltaikanlage, das Lüftungskonzept und die Bedienungsanleitungen. Wir geben Ihnen diese Unterlagen geordnet mit.
Die Dokumentation hilft bei einem Verkauf, bei einer Vermietung und bei späteren Wartungen. Für Vermieter gilt zusätzlich: Ergebnisse der Heizungsprüfung sind dem Mieter auf Verlangen vorzulegen.[4]
Heizungsentscheidung und kommunale Wärmeplanung
Bevor Sie eine neue Heizung wählen, lohnt der Blick in den Wärmeplan Ihrer Gemeinde. Für Gemeinden mit bis zu 100.000 Einwohnern muss er bis zum 30. Juni 2028 vorliegen.[15] Wie es in Wietmarschen und Lingen aussieht, steht auf der Seite Heizung und Wärmepumpe.
Häufige Fragen
In welcher Reihenfolge saniere ich Heizung, Strom, Wasser und Lüftung?
Was muss ich bei einer Dachsanierung beachten?
Brauche ich nach einer Sanierung ein Lüftungskonzept?
Wer meldet die Anlagen an?
Wie lange dauert eine Komplettsanierung der Haustechnik?
Noch Fragen zu Haustechnik sanieren? Wir beraten Sie vor Ort.
Dazu passt
Quellen
Öffentliche Rechts-, Norm- und Regelwerksseiten, Stand der Prüfung: 29.09.2026. Vorschriften ändern sich. Maßgeblich ist immer die aktuelle Fassung beim Herausgeber. Diese Seite ersetzt keine Rechtsberatung.
- NAV, § 13 Elektrische AnlageBundesministerium der Justiz, gesetze-im-internet.de
- AVBWasserV, § 12 KundenanlageBundesministerium der Justiz, gesetze-im-internet.de
- Gebäudemodernisierungsgesetz, § 42 GrundsatzBundesministerium der Justiz, gesetze-im-internet.de
- Gebäudemodernisierungsgesetz, § 60b Prüfung und Optimierung älterer HeizungsanlagenBundesministerium der Justiz, gesetze-im-internet.de
- NBauO, § 32a Solarenergieanlagen zur Stromerzeugung auf DächernLand Niedersachsen, VORIS
- NAV, § 19 Betrieb von elektrischen Anlagen, Verbrauchsgeräten und Ladeeinrichtungen, EigenanlagenBundesministerium der Justiz, gesetze-im-internet.de
- NBauO, § 44 Abs. 5 (Rauchwarnmelder)Land Niedersachsen, VORIS. Fundstelle über die Suche nach „NBauO § 44“.
- Trinkwasserverordnung (TrinkwV 2023), Untersuchung auf Legionellen (§ 31)Bundesministerium der Justiz, gesetze-im-internet.de
- Gebäudemodernisierungsgesetz, § 60c Hydraulischer AbgleichBundesministerium der Justiz, gesetze-im-internet.de
- Energiewirtschaftsgesetz (EnWG), § 14aBundesministerium der Justiz, gesetze-im-internet.de
- TA Lärm, Nr. 6.1 ImmissionsrichtwerteBundesministerium für Umwelt, verwaltungsvorschriften-im-internet.de
- Verordnung (EU) 2024/573 über fluorierte Treibhausgase, Artikel 5EUR-Lex, Amt für Veröffentlichungen der EU
- DIN 1946-6, Raumlufttechnik, Teil 6: Lüftung von Wohnungen (Anwendungsbereich; Ausgabe 2019-12 ersetzt die auf der Seite gezeigte Ausgabe 2009-05)DIN Media. Normtext kostenpflichtig; zitiert ist der öffentliche Anwendungsbereich. Einzelheiten zu Schwellenwerten und Lüftungsstufen sind aus Fachliteratur gegengelesen.
- MaStRV, § 5 Registrierung von Einheiten und von EEG- und KWK-AnlagenBundesministerium der Justiz, gesetze-im-internet.de
- Wärmeplanungsgesetz (WPG), § 4 Pflicht zur WärmeplanungBundesministerium der Justiz, gesetze-im-internet.de
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